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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 8

1877 - Leipzig : Teubner
8 Ac Kriege die Kerkyraier und Korinther in der Schlacht bei Sybola {Thue. 1, 49.). Die von den Athenern schon vor dem pelop. Kriege ausgebildete Taktik bezweckte, durch geschickte Wendungen die feindlichen Schiffe in Grund zu bohren oder durch Zerbrechen der Ruder lahm zu legen. Das Anrennen mit dem Schiffsschnabel war von dreierlei Art, entweder daß Vordertheil gegen Bordertheil stieß (ein schlechtes Manöver), oder man rannte das feindliche Schiff mitten in der Seite an, oder nmfnhr es und kam ihm in den Rücken. Ein Hanptmanöver wyr ferner das Durchfahren (dtshtilelv); mau fuhr rasch durch die Reihe der feindlichen Ausstellung und suchte dem nächsten Schiffe im Vorbeifahren die Ruder abzubrechen. Dabei konnte ihm durch eine geschickte Weuduug auch uoch ein Loch in die Seite gestoßen werden, oder man brachte dem Feind eine Menge Schiffe in den Rücken. Das Hanptgegenmittel war ein geschicktes Begegnen, oder man stellte gleich Anfangs zweilinien hinter einander ans (tnltüaaslv). Das tzzqltcislv war eine Umzingelung der feindlichen Schiffe; dagegen war ein Mittel das Ausdehnen der Flügel. Gegen beides, das Durch- und das Umfahren, diente auch als Sicherung die Aufstellung im Kreife. — Zu Lande war bei den Griechen im Allgemeinen die gradlinige Front der Phalanx (s. d.) am gebräuchlichsten. In der ganzen älteren Zeit der griechischen Geschichte bis zum peloponnesischen Kriege war die dorische Hopliten-taftik, welche besonders in den Perserkriegen ihre Triumphe feierte, die herrschende. Die leichtbewaffneten Heloten der Spartaner galten nur als Waffenträger ihrer Herren. In der Schlacht standen sie hinter den Hopliten, kämpften mit Schlen-derfteinen und Wurfspießen, trugen die Verwundeten ans dem Getümmel. In ähnlicher Weise verwendeten die Athener ihre Sclaven; doch hatten sie auch ein bürgerliches leichtes Fußvolk, die Bogenschützen. Militärische Evolutionen und militärisches Commando lernten nur die Hopliten; in ihrer Taktik sah der Hellene mit Stolz etwas ihn vor dem Barbaren Auszeichnendes. Die einzelnen Abtheilungen der Hopliren ordneten sich von rechts nach links hin nach Stammen, meist unter selbstgewählten Führern, in Einer langen Reihe, welche bis zu 8 Gliedern tief war. Die Linie des Heeres stellte sich parallel der feindlichen Linie auf und rückte nun in geschloffener Ordnung, meistens in gemessenem Gleichtritt, unter Begleitung von Musik oder Gesang auf jene los. Der Kampf war nur ein Nahgefecht mit kurzen Stoß- und Schlagwaffen. Alles kam darauf an geschlossen zu bleiben, damit nicht eine Abtheilung in der Flanke gefaßt würde, und doch Terrain zu gewinnen. Daher waren auch die Flügel die Ehrenplätze. Der rechte Flügel gebührte bei Plataiai selbstverständlich den Spartanern, um die Ehre des linken stritten sich erst die Athener und Tegeaten; jene erhielten ihn. Die beiden Flügel und das Centrum kämpften in solchem Fall, wenn sie aus verschiedenen Völkerschaften bestanden, da sie dann ein getrenntes Commando hatten, ziemlich ohne Rücksicht aus einander, und häufig siegte einer der drei Heerestheile, während die andern geschlagen wurden. Wer aber schließlich das Schlachtfeld behauptete, dem gebührte der Ruhm des Sieges. Der pelopouuesische Krieg zeigte auf seinem wechselnden Kriegstheater die größere Brauchbarkeit der Truppe» nicht blos auf coupirtent Terrain, sondern auch bei geeigneter Kampfweife auf ebenem Plan. Jedoch veranlaßte erst der Rückzug der Zehntausend ein Abgehn von der starren Phalanxform, indem man 1) die Hoplitenordnnng dem Terrain anzupassen statt das Terrain für die hergebrachte Hoplitenphalanx erst auszusuchen, und 2) die leichte Infanterie (Schlendern, Bogenschützen, Peltasten, Spießträger u. ). w.) in manigfaltiger Weise zum Plänkeln, zur Deckung, zum Angriff mit der schweren zu verbinden lernte. Zugleich entstand ans mehreren Ursachen das Söldnerwesen. Der erste berühmte Solduergeneral war Jphikrates, welcher größere Wohlfeilheit, Leichtigkeit und Beweglichkeit der Bewaffnung einführte. Epameinondas erfand das System der sogenannten keilförmigen und schiefen Schlachtordnung, indem er die größere Masse und den Kern der Hopliten in größerer Tiefe der Aufstellung ohne breitere Front auf den Einen Flügel stellte und mit diesem zu energischem Angriff gegen die Mitte des feindlichen Flügels vorging, während das Centrum und der andere Flügel, ohne zu kämpfen und etwas vom Feinde sich zurückhaltend, nur die Richtung ihrer Front zu halten suchten. Hierdurch erreichte er größere Chancen des Siegs auf dem angreifenden Flügel und vermied die Gefahr, während der Zeit im Centrum oder auf der andern Flanke geschlagen zu werden. Der siegende Flügel konnte das feindliche Heer nachher aufrollen. Diese Taktik ist später von Philipp von Makedonien und Alexander dem Großen weiter ausgebildet. Alexanders hellenische Schlachtordnung hat feine 3 Theile mehr, sondern nur die 2, einen Offensiv- und einen Defensivflügel. Jener ist immer der rechte, dieser der linke. Von rechts nach links standen 1) die leichtbewaffneten Agrianer und Bogenschützen, 2) die makedonische Ritterschaft, 3) die Hypaspisten, 4) die schwere Linieninfanterie, 5) die Bundesgenofsenreiterei, 6) die thessalische Reiterei. Rüstow und Köchly (Gesch. des griech. Kriegswesens S. 268 f.) bezeichnen es als einen entschiedenen Irrthum, daß die Hoplitenphalanx den Keru der Stellung gebildet oder auch uur den Hauptangriff gehabt hätte. Die leichte Infanterie leitete den Kampf ein, indem sie vor die Linie zog und ihre Geschosse in den Feind sandte. Dann machte Alexander mit der makedonischen Ritterschaft den Sturmangriff, und ihr schlossen sich die Hypaspisten an. Das schwere Fußvolk rückte Taxenweise nach, um die geschlossene Linie zu erhalten, so daß eine schräge Schlachtordnung entstand. (Die Phalanx der Sariffophoren wurde erst später in Makedonien der entscheidende Theil der Schlachtordnung, z. B. bei Kyuoskephalai.) Die Diadochen endlich theilten ihre Schlachtordnung wieder in 3 streng ifolirte Theile, von denen die beiden Flügel im Haupttreffen nur aus Reiterei bestanden, während das Centrum aus Liuieufußvolk gebildet ward, dem dann in verschiedener Weise Schützen und Elephanten hinzugefügt wurden. Die Linieninfanterie that so gut wie gar nichts mehr; von den beiden Flügeln war der eine offensiv, der andere defensiv. — Vgl. Rüstow und Köchly, Geschichte des griech. Kriegswesens (1852.). — Ii) Bei den R ö m-e r n kommt es weniger auf das Seetreffen an (f. Seekrieg), da sie darin nie recht heimisch wurden. Die Schlachtordnung ihrer Land-

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 9

1877 - Leipzig : Teubner
Acies. Heere ist, abgesehen von der ursprünglichen, keilartigen, zu unterscheiden in die Manipel- und Cohortenstellnng. Vorweg zu bemerken ist, daß die buudesgenossischen Truppen, deren Stelle später die Hülsstruppen (auxilia) vertraten, die beiden Flügel der römischen Legion einnahmen, und zwar die Reiterei auf deu äußersten Flügeln; daher die Ausdrücke alarii, alae. A) Die Manipel-ausstellung 1) in Einer Linie. Zwischen den einzelnen Manipeln war Raum gelassen, damit die Leichtbewaffneten, welche vor der eigentlichen Schlachtreihe das Treffen einleiteten, oder im Fall die Reiterei den ersten Angriff machte, auch diese sich hinter die Mauipelu zurückziehen konnte. Sobald dies geschehen, dehnten sich die Manipeln aus und schlössen die Zwischenräume, so daß also der Kampf in einer Linie stattfand. 2) In drei Linien. Im Kriege mit den Latinern 415 u. c. (vgl. Liv. 8, 8.) war die Stellung schon dahin verändert, daß statt der Einen früheren Linie die Legion deren 3 bildete. Die 30 Manipeln, ans welchen eine Legion bestand, waren 10 Manipeln hastati, 10 Manipeln principes und 10 Manipeln triärii. Ueber ihre verschiedene Bewaffnung s. Waffen, 5 u. 9. Die hastati standen in der ersten, die triarii in der letzten Schlachtreihe, ebenfalls mit Zwischenräumen, die der Froute eines Manipels gleich kamen. Die Manipeln der mittleren Reihe, die principes, standen jedoch nicht hinter den Manipeln der hastati, sondern gerade vor den Zwischenräume::, so daß sie, im Falle die hastati vom Kampfe ermüdet oder geworfen waren, ohne Weiteres vorrücken und den Kampf aufnehmen konnten*). Die triarii standen ebenfo vor den Zwischenräumen der principes. Sie waren alte, gediente, tapfere Soldaten und griffen erst dann ein, wenn die principes den Kampf noch nicht beendigen konnten , daher sprichwörtlich: res redit ad triarios {Liv. ci. a. O.) znr Bezeichnung der höchsten Noth. Hinter den Triariern standen noch die rorarii und accensi. Liv. 8, 8. Ursprünglich bezeichneten beide Ausdrücke dasselbe und umfaßten die waffenfähige Mannschaft der 5. Classe als Leichtbewaffnete, nur mit Schleudern (fundae) und Wurssteiueu (lapides missiles) versehen. Liv. 1, 43. in his accensi. Weil ohne Schutzwaffen (iner-mes), Hießen sie auch velati, d. i. nur durch die Kleidung geschützt. Varro (l. I.) velati, qui ve-stiti sequuntur exercitum, daher Cic. r. p. 2, 22. sie auch accensi velati nennt. Accensi werden sie genannt als ad legionuni censum adscripti, uqos&ri-x.r]? [lolqdv snsfyov tv qxxlayyi (Dion. Hai. 5,67.), daher auch adscripticii (scribere exer-citum ein Heer ausheben). Mit der seit dem Kriege gegen die Latiner veränderten Schlachtordnung wurdeu die rorarii (Non. Marc. p. 552 rorarii appellabantur milites, qui antequam congressae essent acies prinio non multis iaculis inibant proelium, tractum, quod ante maximas pluvias coelum rorare incipiat) von den accensi unterschieben. Liv. 8, 8. Accensi würde nunmehr diejenige Mauuschaft genannt, welche ans beit Proletariern zum Kriegsbienste herangezogen würde *) In dieser Form : (minimae fiduciae manus). Nachdem die rorarii itnb accensi unter besonberen Fähnlein vor Beginn der Schlacht beit Fetnb beunruhigt hatten, zogen sie sich durch die Zwischenräume der 3 Orb nun gen (ordines)' hinter die Triarier zurück. Sie hatten ihre eigenen Vexilla und Führer (vielleicht optio-nes der Centurionen der Triarier) und mußten wohl bei dem Angriffe der Triarier folgen, um dem Stoße der Phalanx Nachbruck zu geben. Daß die accensi, wie gewöhnlich angenommen wirb, als Erfatzmannschast bienten, iitbent sie mit den Waffen der Gefallenen die Lücken ausfüllten, ist wohl nur ausnahmsweise geschehen, ebenso wie die außerordentliche Verwendung derselben als Triarier in der Schlacht gegen die Latiner (Liv. 8,10.), was überhaupt nur aus einem Nothstände ztt erklären ist, da gerabe bamals die Römer mit beiten im Kriege waren, ans welchen sonst ein Theil des römischen Heeres als Hülsstruppen ausgehoben würde. Die römische Reiterei staitb aus beiben Seiten der hastati in der ersten Schlachtlinie. Im britten finnischen Kriege sing man an mit größeren Truppenkörpern zu cigtren und vereinigte je 2 Manipeln in l Cohorte, so daß nunmehr in ieber Schlachtreihe nicht mehr 10 verschiedene Manipelhanfen standen, sondern 5 Cohorten mit entsprechenden Zwischenräumen. Dabei trat noch die Veränderung ein, daß in die erste Reihe die principes und in bic zweite die hastati kamen. Dies war der Uebergang zu der B) Cohorten-stellnng. Seit Marius hörte die breifache Unter-scheibnng der Legionssolbaten nach dem Census ganz auf. Es würde aufgenommen, wer brauchbar war, und galt nur der Unterschieb von schwerbewaffneten und leichten Truppen. Es ist wahrscheinlich (s. Lange, hist, mutationum rei mil. Roman. (5. 16. 17.), daß Marius die 15 Cohorten der Legion aus 10 brachte, jebe von 4—500 Mann. Diese 10 Cohorten stellte Cäsar ebenfalls in bret Schlachtreihen auf, gerabe so wie die frühere Manipelanfstellung mit Zwischenräumen, so daß wieberum die zweite Reihe in die erste einrücken konnte. In der ersten Reihe standen 4 Cohorten, in den beiden andern je 3. Die dritte Schlachtreihe stand etwas weiter zurück, damit sie leicht ihre Stellung ändern und dorthin sich wenden konnte, wo ihre Hülse nöthig war*). Ueber die Ausdrücke acies simplex, duplex , triplex gibt es 2 verschiedene Ansichten. Rüstow versteht darunter die 3 verschiedenen Treffen in die Tiefe, fo daß die acies triplex das gewöhnliche war, die acies duplex und simplex von Umstänben abhing; v. Goeler bagegen versteht barunter selbstänbige Divisionen in der Fronte, so daß das Ceutrum und die beiben Flügel, jebe Abtheilung für sich, ihren eigenen Commandeur Hatten (s. Seekrieg). Darnach hing die Wahl einer acies simplex von den Raumverhältnissen ab, ob der Oberseldherr etwa im Staube war, die ganze Fronte zu commanbiren. Unter Augustus würden die 10 von Cäsar eingerichteten Cohorten einer Legion zwar beibehalten, boch ihr Bestaub auf 555 Mann zu Fnß und 66 Reiter bestimmt, außerbem enthielt die 1. Cohorte die doppelte An- *) In dieser Form:

3. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 228

1877 - Leipzig : Teubner
228 Castra. I. Ausmarsch des Heeres 100 r 11 * Iv 200 Hk 100 y - w X r r i e 4 [ /• 1 100 50 100' 200' 200' 50 50 10 ij p o n 50 n o p q Einmarsch des Heeres. den beiden Ansgangspuucteu dieser Straße lagen die beiden Hauptthore, die porta decnmana (?) an der Borderfronte, dem Feinde abgewandt (später auch p. qnaestoria genannt, vgl. und. Liv. 10, 32. 34. 47. 41, 2.)z in welcher das römische Heer einmarschirte, und die porta praetoria (in), dem Feinde zugewandt, nu§ welcher das Heer ansmarschirte. Kehren wir wieder zur via prin-cipalis (g) zurück, so wurde das Gros der Legionssoldaten und der Bundesgenossen (mit Ausschluß der extraordinarii, vgl. Legio) in der Vorderfronte je eine Legion zu beiden Seiten der v. praetoria (/.•) dergestalt untergebracht, daß die Bundesgenossen eben so wie in der Schlacht die Flügel einnahmen. Die Zeltreihen wurden zunächst mit eingesteckten Spießen (hastae) bezeichnet, so daß das ankommende Heer sich ohne weiteres zurechtfand; zu beiden Seiten der Längenstraße (v. praet.) lagen die Zelte von je 10 Türmen römischer Ritter («), unmittelbar dahinter die der Triarier (o), welche wegen ihrer halben Stärke (vgl. Legio) auch nur halb so viel Zeltraum bedurften. Der Ausgang ihrer Zelte führte ans eine Nebenstraße von 50' Breite (strigae, doch heißen so vorzugsweise auch die Zeltreihen selber). Ihnen zugewandt auf der andern Seite der beiden Nebenstraßen campirten die Principes (p), woran wieder unmittelbar die Hastati fließen (q), deren Zelte auf zwei andere Nebenstraßen von der angegebenen Breite führten. Bon den 10 Kohorten jeder Legion (zur Zeit des Polybios aus je einem Manipel Hastati, Principes und Triarii mit den entsprechenden Leichtbewaffneten, velites, bestehend) befand sich die erste Kohorte zunächst der via principalis (g) und die zehnte an der porta decnmana (Z). Zwischen den fünften und sechsten Kohorten war zur größeren Gliederung des Lagers noch ein Breitenweg von 50' Breite angelegt, via quintana (r), nach der daran campirendeu cohors quinta benannt. Endlich auf den beiden Flügeln, den Hastati (q) gegenüber, lagerten die Bundesgenossen, nach innen

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 253

1877 - Leipzig : Teubner
Coelii — Cohors. 253 dicilli, welche oft als Nachträge zu Testamenten benutzt wurden. Coelii (Caelii), ein plebejisches Geschlecht, aus welchem folgende Männer hervorzuheben sind. 1-L. Caelius, kümpste als Legat (170) gegen Perseus und erlitt eine Niederlage bei Ufcarna. Liv. 43 2i. — 2) C. Caelius Caldus, Volkstrrbun im' I. 107 o. C., veranlaßte das Gesetz, daß auch über Hochverrath die Abstimmung durch Täfelchen stattfinden sollte (Cie. legg. 3, 16, 36.), gegen seinen Feind Popilius wegen seines schimpflichen Vertrages mit den Tigurinern. Oros. 5, 15. Er war 13 Jahre später Konsul (Cie. Mur. 8. Cie. pet. cons. 3. 11.), ging dann nach Spanien, kämpfte im I. 83 gegen Sulla und Pompeius und wurde von letzterem geschlagen. — 3) Sein Enkel, C. Caelius Caldus, erhielt als Prätor im I. 50 bei Cicero's Abgange aus Kilikien die Verwaltung der dortigen Statthalterschaft. Oie. ad fam. 2, 19. — 4) M. Caelius Rufus, angeblich geboren in Pnteoli im I. 82, hatte den Cicero zum Lehrer in der Beredsamkeit und wurde im I. 66 mit Catilina befreundet, ohne an feiner Verschwörung Antheil zu nehmen. Einige Jahre später besuchte er Asrika und bewarb sich im I. 59 um die Quästur. Daraus gerieth er selbst in Folge eines gegen Sempronius Atratinus erhobenen Processes wegen Wahlumtrieben, durch dessen Sohn in eine Anklage (56); Cicero vertheidigte ihn indessen mit Erfolg gegen diese, wie gegen eine zweite Anklage. Cie. Cael. 19, 44. ad Au. 4, 13. ad Qu. fr. 2, 13. Darnach bewarb er sich um das Tribunal (52), erhielt dasselbe und setzte zu Gunsten Cäsars durch, daß dieser sich auch von seiner Provinz aus um das zweite Cousulat bewerben durfte. Nach Ablauf seines Tribunals bewirkte er die Verbannung seiues in Clodius' Gewaltthätigkeiten verwickelten Collegen Q. Pompejns Rufus. I al.max. 4, 2, 7. Cie. ad fam. 8, 1, 4. Cicero's Verdienste um ihn veranlaßten einen Brieswechsel zwischen beiden. Beim Ausbruche des Bürgerkriegs verließ er die Optimatenpartei und schloß sich an Cäsar an, zu dem er sich nach Ravenna begab. Caes b. c. 1, 5. Dio Cass. 41, 3. Nachdem er ihn auf seinem Zuge nach Spanien (49) begleitet hatte, erhielt er von ihm die Prätur, aber nicht die einflußreichere städtische, welche dem Trebonius zu Theil wurde, was ihn so sehr beleidigte,^ daß er einen Ausstand veranlaßte, in Folge dessen der Senat gegeu ihn einschritt und ihn absetzte. Cie. ad fam. 8, 17. Caelius mußte flüchten und suchte erst in Verbindung mit Milo, den er ans Massilia herbeigerufen, uach dessen Tode allein in Unter-italien eine Empörung zu erregen, wurde aber bei Thurii getödtet, 48. Quint. 6, 3, 25. Caes. b. e. 3. 20 ff. Dio Cass. 42, 22 ff. Seine Briefe an Cicero, wichtig für die Geschichte seiner Zeit, besitzen wir noch in Cicero's Briesscumnlnng ad familiäres Buch 8.; von feinen Reden dagegen, welche Cicero wegen ihrer würdevollen Sprache (Brut. 79.) lobt, und welche eine gewisse Härle des Stils uach dem Vorbilde dermteren Periode an sich trugen (Tac. dial, 21, 25.), sind nur we-uige Fragmente vorhanden. Quint. 10, 1, 115.— 5) M. Caelius Vinicianus, anfangs Anhänger des Pompejns, dem er im I. 53 znr Erlangung der Diktatur behülflich zu fein suchte, trat später zu Cäsar über und focht unter ihm gegen Phar- nakes. Caes. b. Alex. 77. — 6) Caelius Anti-pater f. Antipater, 5. — 7) Caelius Au-relianus f. Aurelianus, 2 Coemptio f. Mancipatio u. Manns. Cognatio ist die natürliche, auf gemeinsame Abstammung begründete Verwandtschaft, welche also auf den Frauen beruht, im Gegensatz zur agnatio (s. d.). Cognitio, im weiteren Sinne jede richterliche Untersuchung und Entscheidung eines Magistrats im Gegensatz zu der eines Richters, wird gewöhnlich durch den Znsatz: extra ordinem bezeichnet. Cognitor, 1) der gerichtliche Stellvertreter einer Partei. In der ältesten Zeit war Stellvertretung nur bei wenigen Sachen gestattet, später wurde dieser Gebrauch freier, f. Procurator. — 2) der Jdentitätszenge, welcher den Namen und den Charakter einer Person bezeugt. Cie. Verr. 1,5. 5, 65. Cognömen s. Nomen, Ii. Cohors bedeutet ursprünglich nur die Vereinigung mehrerer Truppen (Fußsoldaten) zu einem Ganzen. Pol. 11, 23.: rpefs cmsigas; xovxo 8e 'Acil.zlxccl X0 Gvvt<Xy[lct Xcov Tts^Cov 7tc(Qci Fcofldclolg y.ooqxiq. In der Manipnlarlegion des Polybios bildeten 3 Manipel, je einer der Hastati, Principes und Triarii, eine Gehörte, deren eine Le-: giou nunmehr 10 hatte. Als im zweiten finnischen Kriege (Liv. 29, 24.) eine Verstärkung des con-snlarischen Heeres für nöthig befunden wurde, fügte man nicht eine Legion hinzu, sondern mehrte die Anzahl der Principes und Hastati je nach dem Bedürfniß (die Triarii blieben immer dieselbe Anzahl); daher unterschied mau cohortes trecenariac (120 princ., 120 hast., 60 triar.), quadringenariae (170 princ., 170 hast., 60 triar.), quingenariae (220 princ., 220 hast., 60 triar.) und sexcenariae (270 princ., 270 hast., 60 triar.). Als seit Marius mit dem Waffenunterfchiede auch die Manipelein-theilung als maßgebend aufhörte, zerfiel die Legion in 10 Kohorten von je 400—500 Mann. Ulster den Kaisern bestand die erste Cohorte jeder Legion ans der doppelten Anzahl der Mannschaft, daher wurde sie cohors milliaria genannt, im Gegensatze gegen die übrigen neun von durchschnittlich 500 Mann, daher coh. quingenariae. ^ Das .Fußvolk der dazu gehörigen Bundesgenossen richtete sich stets nach der Einteilung der Legioussolda-teu und Hieß zum Unterschiede cohortes alariae. Außerdem werden aber von Cäsar (b. e. 1, 39. 70. 75.) noch coh. cetratae erwähnt, so genannt von ihren ledernen Schilden (cetra). — Cohors praetoria bildete die Leibwache des Feldherrn und bestand zuerst ans den ahlecti der Bnndes-genossen. Sali. Cat. 60. Außerdem wählte Scipio Africanus unter demselben Namen sich noch ans den Rittern eine Leibwache ans, und endlich wurde auch noch die ganze nähere Umgebung des Feldherrn (der Quästor, die Legaten, Bekannten und Freunde oder comites, Schreiber, Dolmetscher, Hervlde, Aerzte, Lictoren, Accensi n. s. w.) cohors praetoria oder praetoris genannt. Cie. 1 err. 2, 2, 10. Augustus behielt diesen Namen bei und errichtete 9 (nach Bio Cass. 55, 24. unrichtig: 10) cohortes praetoriae von je 1000 M. (Tac. Inst. 1, 38. nennt sie auch coh. togatae, weil sie außerhalb des ftrictm Dienstes die Toga trugen und ihre Bewaffnung ihnen erst jedesmal ans dem Zeughaufe, armamentarium, verabreicht wurde)

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 377

1877 - Leipzig : Teubner
Equites. Entscheidung in den Schlachten, sondern beruhte die Stärke des Heeres zu allen Zeiten ans dem Fußvolk (Legion). Was sie außer der ihrigen an Reiterei bedurften, mußten die Bundesgenossen (in doppelter Zahl) stellen. Ihre Stelle in der Schlacht war ebenfalls aus beu Flügeln, beiher equites alarii (bnnbesgeuössische Reiterei), unterschieben von equites legionarii (rötrt. Reiterei). Ueber die Bewaffnung der röm. Reiterei vgl. Waffen, 11. Zu bemerken sinb noch die equites cataphracti, ; auch loricati (Tac. lvist. 1, 79.), die nebst ihren Pserden vom Kops bis zu den Füßen mit einem Schuppenpanzer von Eisenblech auf einer lederueu ober leinenen Unterlage bebecft waren, lieber die Uuterabtheiluugeu und Befehlshaber vgl. Celeres uiib Dux, 4. Allmählich fing man an, mit der Reiterei abgesondert von den Legionen zu agireu, so schon im jugurthiuischen Kriege. Sali. Jag. 55. 99. Daher auch die Erscheinung, daß die Römer selber gar keine Reiterei mehr stellten, wie es J wenigstens in beu Kriegen des Cäsar feststeht (b. 4 g. 1, 42. 2, 11. 27.). Nach Augustus gab es alae quingenar iae urtb miliariae, indem mau schon seit Marius unter alae nicht mehr die sämmtliche Mannschaft der socii (Liv. 23, 45. 25, 21. Pol. 6, 26.), sondern' nur die Reiterei verstand. Gell. 16, 4. Cic. off. 2, 13, 45. Die alae quing. zerfielen in 16 (vgl. Tac. hist. 2, 14.), die miliar, in 24 Türmen und standen unter prae-fecti alaruin mit Tribunenrang, worin Clau-bins jeboch eilte Aenberung eintreten ließ. Säet. Claud. 25. Ihre Bewaffnung bestaub im Allge-gerneinen nach Josephos (b. Jud. 3, 5, 5.) in einem Schwerte au der rechten Seite, einem langen Wurfspieße (ob. Spieße, hasta, Tac. ann. 14, 37.), Köcher und 3 langen Pfeilen, in Brustharnisch und Helm. Auch die Vereinigung von Reiterei und Fußsoldaten sanb unter Vespasian statt, nach-bent schon Cäsar diese germanische Sitte babnrch eingeführt hatte, daß die antesignani neben und zwischen beit Reitern kämpften (Caes. b. c. 3, 75. 84.), wie auch von Tacitns (ann. 2, 15.) die Verbindung von leichten Fußsolbaten mit Bogenreiterei in dem Heere des Germaniens erwähnt wird. Vespasian bitbete sogenannte cohortes equi-tatae ober equestres, ans 120 Reitern und 600 Fußsolbaten bestchenb, alle leichtbewaffnet. Joseph, b. Jucl. 3, 4, 2. Später gab es cohorte s equitatae quing enariae und miliariae (120 Reiter und 380 Fußsolbaten, 240 R., 760 F.). Seit Habrian bebeutet vexillationes equitum basselbe, was früher alae, und war der Reiterbienst als equites auxiliarii eben so ehrenvoll, als der der Legionssolbaten. Auch die Bewaffnung der Reiterei war der des schweren Fußvolks ganz gleich. 1 Equites Haben in verschobenen Zeiten eine verschobene Bebcntung gehabt, weshalb man mehrere Perioben unterscheiben muß. l. Zeit. Von Ro-mulus bis aus die Gracchen waren equites ein Theil des römischen Heeres, also von rein militärischer Bebentnng und sortwährenb wechselnb, benn wer noch beenbigter Dienstzeit austrat, hörte auf eques zu sein. Romnlns grünbete diese Heeresabtheilung, inbem er aus jeber der 3 Urtribns, der Ramnes, Tities, Lueeres, 100 equites auswählen ließ, bergestatt, daß aus jebe der 30 Cn-rieit 10 equites kamen. Je 100 bilbeten eilte 377 Centurie und trugen den Namen der Tribus, welche sie repräsentirten, je 30 machten eine Turma aus und je 10 hatten einen Decurio. Alle standen unter dem Tribunus Celerum (s. d.). Zu den 300 romulischeu Rittern fügte nach der gewöhnlichen Tradition Tullns Hostilins aus den ehemaligen Bewohnern Alba's, welche nach Rom übersiedeln mußten, 300 Ritter in 10 Türmen hinzu (Liv. 1, 30.), veränderte aber die Zahl der Centurien nicht. Diese Nachricht ist wahrscheinlich vielmehr auf bett Zutritt der Centurie der Lueeres zu bett Centurien der Ramnes und Tities zu beziehen. Tarqninins Priscus verboppelte die Zahl der equites nach der gewöhnlichen Tradition abermals, so daß es nun 1200 equites gewesen wären (400 Ramnes, nämlich 200 priores, 200 posteriores lt. s. f.). Liv. 1, 36. Cic. r. p. 2, 20. Wahrscheinlich aber verboppelte Tarquiuius Pri-scns nur die Zahl der 300 Celeres, so daß es sortan 200 Ramnes, 100 priores, 100 posteriores n. s. s. gab. Aus bieseu 1200 (wahrscheinlich richtiger 600) equites machte Servins Tnllins wahrscheinlich 6 Centurien (s. Sex suffragia) nnb fügte dazu 12 Centurien neuer ober plebejischer Ritter, mit 2400 (richtiger 1200) Mattn, im Ganzen also nicht 3600, sonbern 1800, welche Zahl sich lange Zeit erhielt. Seit Servins Tullius war ein gewisser Census nöthig, um Ritter zu werben, vermuthlich ein zehnmal so hoher als der Mini-mal-Censns der l. Classe. Alle aber, welche in 2 den 18 Centurien stauben und welche zuerst vou bett Cousulu, sobauu vou bert Censoren (alle 5 Jahre bei dem Census) ernannt und in das Album eingetragen würden, erhielten vom Staate einen equus publicus d. H. Geld zu dem Ankauf eines Kriegsrosses, aes equestre genannt und 10,000 Asses (Sextantarasse) betrageub, nebst einem Beitrag zur Unterhaltung des Rosses, welcher aes hordearium Hieß und 2000 Asses (Sextantarasse) betrug, s. Aes. Diese Summen sinb aber nicht die ältesten nnb ursprünglichen, soubern gehören der Zeit an, als die Gelbsätze nach dem Sextantarsnße nornürt worben waren. So lange der Ritter den equus hatte, stimmte er in den 18 Rittercenturien, und er konnte das Roß auch behalten, nachdem seine Dienstzeit abgelaufen war, ja sogar wettn er in beu Senat gekommen war, bis ein von Cicero (r. p. 4, 2.) erwähntes Plebiscit bestimmte, daß der eques bei dem Eintritt in den Senat den equus publicus abgeben und dem zufolge auch nicht mehr in den Rittercenturien stimmen solle.— Außer bert 1800 equites der 18 Centurien gab es noch seit dem Ansauge der Republik 400 equites equo publico, die nicht in den Centurien waren. Diese Einrichtung des Valerius Poplicola scheint jedoch eingegangen zu seilt, als die equites equo privato auskamen. Seit 403 v. C. nämlich bilbete sich eine neue Ritterschaft, inbem sich bei der Belagerung von Veji viele junge Leute von dem Rittercensus als freiwillige equites melbeten und aus eigenen Rossen bienen wollten. Der Senat nahm das Anerbieten an, und nun gab es neben den eigentlichen Staatsrittern equo publico auch eine befottbere Caval-lerie junger wohlhabenber Leute, welche weber bett equus publicus, noch den Rang, noch das Stimmrecht itt den 18. Centurien besaßen. — 2. Zeit. Die Ritter als bleibender Stand des 3

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 637

1877 - Leipzig : Teubner
Leda_— Leda, A/jsrj, T. des Thestios, Gemahlin des Tyndareos, mit dem sie die Timandra, Klytai-mnestra und Philonoe zeugte. Dem Zeus gebar sie den Polydeukes und die Helena und zugleich mit diesen ihrem Gemahle den Kastor und die Klytaimnestra. Bei Horner sind Polydeukes und Kastor Söhne des Tyndareos, Helena L. des Zens (Ii. 3, 426. Od. 11, 298 ff.); nach Andern sind umgekehrt jene Söhne des Zeus (Eur. Jlel. 254. 1680.), Helenat. destyndareos. Hdt. 2,112. Nach späterer Sage erzeugte Zeus in Gestalt eines Schwanes mit Leda zwei Eier, aus deren einem Helena hervorging, während das andere Kastor intb Polydeukes umschloß. Ov. her. 17, 55. Hör. u. p. 147. sät. 2, 1, 16. Ledon, Aid'cav, Ort au einem kleinen Neben-slnßchen des Kephisos im nördlichen Phokis, Va-lerstadt des Philomelos, des Anführers der Phokier im heiligen Kriege. Als in diesem Kriege der Ort zerstört worden war, siedelten sich die Bewohner 40 Stadien nördlicher am Kephisos an. J‘aus. 10, 33, 1. Legatio libera, freie Gesandtschaft, d. H. auf beliebige Zeit. Ost erhielten Senatoren, welche in den Provinzen Privatangelegenheiten zu be-sorgeu Hatten oder wegen politischer Verhältnisse zeitweilige Entfernung aus Rom wünschten, aus ihre Bitte von dem Senat den Titel eines Legaten, weil sie als solche mit größerem Ansehen auftraten und allerlei Vortheile wie wirkliche Legaten genossen, eilte freie Bewirthuug und freien Transport. Cic. legg. 3,8. ad Att. 15, 11. Eine besondere Art war die legatio vo-t iva, welche dem Senator zur Erfüllung eines Gelübdes ertheilt wurde. Selbst noch unter den Kaisern kam diese Vergünstigung vor. Suet. ’l'ib. 31. Legätuin, ein in dem Testamente vermachtes Geschenk, so genannt, weil es in Form eines Be-sehls des Erblassers, an den Erben abgesaßt wurde (darum heißt legare befehlen und überhaupt testamentarisch verfügen), während das fidei com-rnissum (f. d.) nur bittweise ausgedrückt war. Der Testator mußte sich der lateinischen Sprache und gewisser feierlicher Formeln bedienen, welche je nach dem Zwecke desselben vierfach waren, weshalb man auch 4 Arten der Legate unterschied: 1) leg. per vindicationem, 2) leg. per damna-tionein, 3) leg. sinendi modo, 4; leg. per prae-ceptionem. Die Quantität der Legate war ursprünglich unbeschränkt, aber da die Erbschasten durch unmäßige Legate belastet und daher zuweilen ganz ausgeschlagen wurden, schrieb der Staat Beschränkungen vor, zuerst in der lex Furia, 183 v. C., daß ein Legat 1000 Asses nicht übersteigen dürfe. Die lex Vocouia, 169 v. C., bestimmte, daß kein Legator mehr erhalten dürse, als der Erbe oder die Erben zusammengenommen (Cic. Verr. 1, 43 ), und die lex Falcidia, 40 v. C., versügte, daß die Legate niemals mehr als a/4 der Erbschaft betragen dürsten. Legätus, l) Gesandter des röm. oder eines fremden Staates. Ein solcher galt in der ganzen alten Welt für heilig und unverletzlich (vgl. Äfygv£); darum konnte er wegen der im Ausland verübten Vergehungen nur in dem Vaterlande bestraft werden. Wenn von Nom Gesandte zu schicken waren, z. B. wegen Friedensunterhand- Legio. 637 langen. Ueberbringung von Befehlen it. f. w., so wählte der Senat die vornehmsten Senatoren ans, gab ihnen die Instructionen und wies die nöthigen Gelder it. dgl. au. Nach der Rückkehr hatten die Gesandten im Senat Bericht zu erstatten und Rechenschaft abzulegen. Ebenso hatte der Senat die Unterhandlungen zu leiten, wenn fremde Gesandte nach Rom kamen. Zuerst hatten sich diese bei den Quästoren zu melden, welche sür deren Wohnung und Bewirthuug sorgten. Später beobachtete man diese Liberalität mir bei Gesandten besonders befreundeter Staaten. Die Gesandten feindlicher Staaten durften Rom nicht einmal be treten, sondern warteten jenseits des Tiber, bis sie Audienz erhielten. In der Audienz, welche gewöhnlich in der curia Hostilia auf dem Forum gegeben wurde, hielten die Gesandten zuerst ihren Vortrag und traten sodann ab, damit der Senat über die zu gebende Antwort frei berathen könne, worauf jene wieder hereingerufen wurden und von den Consnln oder Prätoren den Bescheid empfingen. Die Provinzialgesandtschaften kamen gewöhnlich zu Anfang des Jahres, und die lex Gabinia (67 v. E., ähnlich der früheren lex Pupia) bestimmte, daß dieselben den ganzen Februar hindurch täglich von dem Senat empfangen werden follten. Cic. ad (Ju. fr. 2, 12. 13. — 2) Gehülfen der Feldherren n n b Statthalter. Als Rom noch keine Provinzen hatte, gab es nur militärische Legaten, welche den Feldherren als Generaladjutanten beistanden und verschiedene Austräge besorgten. Als Rom Provinzen hatte, erhielten die Legaten auch einen friedlichen Charakter, indem sie den Statthalter begleiteten und in allen Zweigen der Administration unterstützten. Die Ernennung der Legaten gehörte dem Senate au, doch wurden die Wünsche der Feldherren und Statthalter dabei berücksichtigt. Die Legaten, deren gewöhnlich 3, oft aber auch mehrere, ja sogar io waren, gehörten meist dem senatorischen Range an und standen mit ihren Vorgesetzten in einem sehr engen Verhältniß. Caes. b. g. 8, 50. b. c. 2, 17. Wenn ein Legat die Stelle des Feldherrn versehen mußte (wenn der selbe abwesend oder gestorben war), so hieß er legatus pro praetore. Caes. b. g. 1, 21. In den ruhigen Provinzen hatten die Legaten nur friedliche Besorgungen (Jurisdiction, Polizei it. f. w.), in den entfernten Grenzländern aber behiel ten sie ihren alten militärischen Charakter (Be wachniig des Lagers, Eommando einer Heeres-abtheilung in der Schlacht u. s. tu.). — 3) Le gateu der Kaiserzeit als selbständige Statthalter und militärische Befehlshaber. In der Kaiserzeit gab es außer den genannten Legaten, welche den Statthaltern als untergeordnete Gehülfen zur Seite standen, auch noch legati Cae-saris, Statthalter in den s. g. kaiserlichen Pro-vinzen, vollständig gen. legati Caes. pro praetore consulari potestate oder kurz legati consularea, ' seltner praetorii s. Propraetor. Legio (legere, vgl. Varr. I. 1. 5, 16. quod leguntur milites iu delectu), gr. ray^ia, rixog, war ursprünglich unter Romnlns die sämmtliche in Einen Truppenkörper vereinigte Kriegsmacht, aus 3000 Mann Fußvolk und 300 Reitern bestehend; jede Tribns lieferte 1000 Fußsoldaten und loo Reiter. Diese anfangs rein zufällige

7. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 638

1877 - Leipzig : Teubner
638 Legis actio —.Leiturgia. Zahl war für die ganze Folgezeit maßgebend, und die Legion blieb die Grnndeintheilnng, als auch die zunehmende Bevölkerung die Verdoppelung it. f. w. der Kriegsmacht ermöglichte. Dabei ging man natürlich auch über die Zahl vou 3000 hinaus, und so bestand die Legion nach der Einrichtung des Servius Tnllius aus 4200 Mann Fußvolk, und zwar in verschiedenen Waffengattungen: 1200 Hastati im ersten Treffen, 1200 Principes im zweiten und 600 Triarii int dritten Treffen. Dazu kamen noch 6ö0 Rorarii und 000 Accenfi, nicht in eigenen Corps, Centurien, sondern den Triariern beigegeben. Aus den Rorarieru und Accensen gingen zur Zeit des 2. punischen Krieges die Leichtbewaffneten, veli-tes, hervor, doch nuu nicht mehr blos den Triariern zugetheilt, sondern selbständig für sich auftretend oder allen 3 Waffengattungen beigegeben. Als nothwendige Folge der Bürgerkriege, in denen die Parteihäupter nicht mehr die Soldaten nach dem Maßstabe ihres Vermögens, wie früher, anshoben, sondern sie nahmen, wo sie dieselben fanden, und mir auf körperliche Tüchtigkeit fahen, aber natürlich ihnen auch die Waffen reichen mußten, hörte der Unterschied in der Bewaffnung ans, und somit auch die Absonderung in der Schlachtordnung, so daß es mir schwerbewaffnetes und leichtbewaffnetes Fußvolk gab. Gegeu das Ende der Republik verschwinden diese Velites ganz aus der eigentlichen Legion, die nunmehr blos Schwerbewaffnete enthält, wofür dann außer den Bundesgenossen noch eigene Corps leichter Infanterie: sagittarii, ferentavii, funditores it. s. w. errichtet wurden. Der Zahlenbestand der Legion wurde allmählich je nach dem Bedürfniß erhöht. Scipio hatte nach der Schlacht bei Canna 6200 Mann in jeder Legion; er schwankte gewöhnlich zwischen 4200 bis 6000 Mann, dagegen wurde die Anzahl der Reiterei selten über 300 erhoben, ja in den Kriegen des Jul. Cäsar ist dieselbe ganz aus der Legion verschwunden. — Neben den römischen Legionen mußten aber die Bundesgenossen (socii) noch Soldaten stellen, die ganz so geordnet waren, wie die römischen Legionen, nur daß sie die doppelte Anzahl Reiterei stellten. Von den Fußsoldaten der Bundesgenossen wnrde ein Fünftel zu besonderen Fällen auserwählt (z. B. Recognosci-rnng im Felde), extraordinarii, in 2 Cohorten, von denen eine halbe Cohorte zum besonderen Dienste bei dem Feldherrn bestimmt war, ablecti (s. d.). Von der Reiterei war ein Drittheil als extraordinarii, und eine Turme als ablecti bestimmt, welche alle im Lager eine besondere Stelle einnahmen (vgl. Castra). Ueber die Cohorten der Legion zur Kaiserzeit vgl. Cohors. Der Bestand der Legion scheint unter Angustus 6100 Mattn Fußvolk und 726 Reiter gewesen zu sein; unter Hadrian waren es 6200 Mann. Vgl. Psitz-ner, allgemeine Geschichte der röm. Kaiserlegionen bis Hadrian (1854). Legis actio, eine solenne, von vorgeschriebenen Worten begleitete und durch eine lex eingeführte Handlung, a) im w. S. s. v. a. legitima actio, z. B. Emancipation, Adoption, b) im e. S. zur Einleitung eines Rechtsstreites von beiden Parteien von dem Magistratus in iure vorgenommen. Diese Proceßform war ursprünglich die einzige und Hatte 4 verschiedene Arten: 1) legis actio per sacramentum, die älteste und allgemeinste, von einer Geldsumme (sacramentum) so genannt, welche die Parteien niederlegten, und welche der Verlierende einbüßte. Der Proceß drehte sich um die Erlegung dieses Snecunibenz- oder Strafgeldes, und darauf lautete auch das Urtheil. 2) Leg. actio per iudicis postulationem, I ebenfalls sehr alt und so genannt von der erbetenen Bestellung eines Richters durch deu Magistratus. 3) L. a. per condictionem, hat ihren Namen vou der dabei eigenthümlichen Verabredung der Parteien (condictio), sich am 30. Tage ad iudicinm capiendum vor Gericht eiuznfinden, wodurch das Verfahren sehr abgekürzt wurde. Die lex Silia führte diese 1. a. bei den Klagen ein, welche auf eine bestimmte Geldsumme gerichtet waren, und die lex Calpurnia dehnte sie auch auf andere Klagen aus. 4) L. a. per manus iniectionem ist eine Ergänzung der andern Legisactioneu, indem in gewissen Fällen der Kläger den Beklagten ergreifen und vor Gericht bringen dttrfte (nämlich weitn er eine Schuld, zu bereit Bezahlung er condemuirt war, nicht entrichtet hatte), nm dort die feierliche manus iniectio vorzunehmen (f. d.). 5) L. a. per pignoris ca-pionem, nur uneigentlich fo genannt, und nicht vor Gericht, ja nicht einmal in Gegenwart des Beklagten vorgenommen. Der Kläger ergriff eine dem Schuldner gehörige Sache mit solennen Worten und durfte die Sache verkaufen, wenn sie nicht von dem Schuldner eingelöst wurde, f. Pignoris capio. Als die lex Aebutia und leges luliae statt der unbequemen und durch ihre Härte verhaßten Legisactioneu den Formnlarproceß eingeführt hatten (s. Formula), bestanden die legis 1 actiones nur noch für zwei Fälle, 1) für die Centnmviralfachen (f. Centnmviri), 2) für die Klage wegen damnum infectum (f. Damnum). Leibetlirion f. Libetlirion. Lei tos, Arsirog, (Sohtt des Alektor (-tryon), Argonaut, Anführer der Boioter vor Troja, von Hektor verwundet, in Plataiai begraben. Horn. Ii. 2, 494. 17, 601. Eur. Iph. Ä. 256. Leiturgia, Asitovqyi'a. Zn den Staatslasten i in Athen, die vorzüglich für die reichen Bürger drückend waren, gehörten die sogenannten Leitur-gieen, persönliche Leistungen, die in der Ausstattung gewisser religiöser Festlichkeiten, sowie einiger Staatsbedürfnisse bestanden, und die um so kostspieliger waren, je mehr dabei die Einzelnen ans persönlichem Ehrgeize und ans dem Streben, die Zuneigung des Volkes zu gewinnen, in Pracht und Glanz sich zu überbieten suchten. Die Leitur-gieen waren somit ein Theil der Einkünfte (ngog-odoi) des Staates und dienten dazu, dem Staate viele Ausgaben zu ersparen. Als persönliche Leistung für das gemeine Wesen (Irjitov, Xsltov) sind sie von der Vermögenssteuer (slgcpoqu) durchaus verschieden, und diese ist nur uneigentlich zu den Leiturgieeu zu rechnen. — Die Staatsleistnn-gen sind regelmäßige (lyv.vv.xioi Xsizov^ycai), oder außerordentliche, wie die Trierarchie und der Vorschuß der Vermögenssteuer für andere (die Kqoslgcpoqcc). Nur einerlei Leitnrgie wurde von einem Bürger, so oft ihn die Reihe traf, geleistet. Zu den regelmäßigen Leiturgieeu, zu denen von dem Stamme jeder angezogen und ernannt werden konnte, der über drei Talente besaß,

8. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 65

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
65 dem einfachen Geburtsabel hat; 3) die Bürger. Diese sind persönlich frei und stehen [unter selbstgewählten Obrigkeiten und Untergerichten; nur die Polizei wirb vom Regierungsbeamten verwaltet; 4) den Bauernstanb. Noch ein sehr großer Theil der Bauern ist leibeigen; sie gehören entweber der Krone ober dem Abel. Man schätzt die Zahl der Leibeigenen auf 24 Mil- lionen. Man gebraucht die Leibeigeneit als Bedienten, Kutscher, Hand- arbeiter und Knechte. Alle Leibeigene gehören zu den Gütern, auf benen sie leben, und bürfen mit benselbcn verkauft werben. Für ihre Dienste weist ihnen der Herr ein Stück Ackerlanb an, welches sie zu ihrem Gebrauche verwenben, aber nicht als Eigenthum ansehen können. Bei gänzlicher Miß- ernte muß der Herr den Leibeigenen versorgen. Die Leibeigenen dürfen auch gegen eine gewisse Abgabe irgend ein Gewerbe treiben, um sich die zu ihrem Loskauf erforderliche Summe zu ersparen, indem es der Wille des Kaisers ist, die Leibeigenschaft eingehen zu lassen. Znm Kriegsdienste ausgehoben werden nur Bürger und Bauern, welche in der Garde 20, in anderen Re- gimentern 22 Jahre Dienstzeit haben. Nach Ablaus dieser Dienstzeit ist der verabschiedete Soldat frei von der Leibeigenschaft. Die russische Landmacht besteht aus 780,000 Mann regulärer Truppen mit 2200 Geschützen. Die irregulären Truppen sind die Kosacken vom Don, von dem asow'schen und schwarzen Meere, vom Kaukasus, vom Ural, von Orenburg, von der sibiri- schen Linie, von der chinesischen Grenze, von den sibirischen Städten, im Ganzen 130,000 Mann; endlich gibt es noch 20,000 Mann irreguläre asiatische Reiterei, aus Baschkiren, Buräten und Kirgisen zusammengesetzt. Die Seemacht, welche in der Ostsee und dem schwarzen Meere vertheilt in Station lag, wird auf 60 Linienschiffe, 58 Fregatten re. geschätzt, so daß Rußland die dritte Seemacht Europa's ist. Die ungeheure Ausdehnung des Reichs, sowie die Zersplitterung seiner Streitkräfte machen Rußland we- niger gefährlich, als sich nach seiner imposanten Macht sonst befürchten ließe. *) Der Ackerbau, welcher im mittlern und südlichen Rußland, insbesondere in den Ostseeprovinzen, in Polen und am schwarzen Meere sehr lohnend ist, steht im Allgemeinen wegen Mangel an Arbeitskräften hinter dem anderer europäischer Länder zurück. Roggen, Weizen, Gerste, Hafer und Mais wachsen aber in so reichlicher Fülle, daß jährlich bei nicht hohen Fruchtprei- sen wenigstens für 60 Millionen Franken Körnerfrucht ausgeführt wird. Die Hafenplätze der Ostsee und des schwarzen Meeres, Riga und Odessa, verladen das Getreide und habett das westliche Europa schon öfter vor voll- ständiger Hungersnoth bewahrt. Die gewöhnlichetr Obstsorten gedeihen in Polen, im mittleren und südlichen Rußland, wo auch Wein, Pfirsichen, Ka- stanien, Oel- und Maulbeerbäume gedeihen. Im nördlichen Theile von Rußland sind ausgedehnte Waldungetr, welche im Süden fehlen. Die Rind- vieh-, Pferde-, Schweine- und Schafzucht ist so bedeutend, daß von diesen Thieren alljährlich viele Tausende ausgeführt werden können. In den Steppen des Czaarthums Astrachati gibt es viele wilde Pferde. Für die Be- wohner der Polargegend ist das Rennthier, welches Nahrung, Kleidung und *) Nach dem Friedensschlüsse von 1856 darf Rußland keine Kriegsflotte auf dem schwarzen Meere haltete; eine bestimmte Aitzahl von Kriegsschisfen ist ihm zu- gestanden. Cassian, Geographie. 4. 2luf[. 5

9. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 213

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
213 theils an sich gezogen haben. Die Streitigkeiten, in welche die Sikhs mit den Moslemin und den Großmoguln geriethen, machten sie wild und krie- gerisch. Aus Kriegern wurden sie Räuber und Eroberer und stifteten das Königreich Lahore, kehrten aber 1839 die Waffen auch gegen einander, so daß die Engländer sich genöthigt sahen, diesen Händeln an ihren Grenzen ein Ende zu machen, und den größten Theil des Königreichs Lahore an sich zu ziehen. Die ungemein schöne Landschaft Kaschmir soll äußerst mild und ergiebig sein; sie war der Hauptplatz für die berühmten Kaschmir-Webereien, welche ehedem 16,000 Webstühle beschäftigten. Jetzt sollen nur noch 6000 im Gange sein, das Land der Arbeitskräfte entbehren und das Volk, durch Lug und Trug geächtet, vielfach Mangel leiden. Kaschmir am Dschilum, 40,000 E. 2. Das Königreich Nepal ist ebenfalls ein hochgelegenes Alpenthal am Himalaya, wo der Dhawala- giri sich erhebt, und hat ebenfalls einen bedeutenden Theil seines Gebietes an England (1815) abgetreten. Der König residirt in Kathmandu, 40,000 Einw. Da die königliche Familie dem kriegerischen Stamme der Ghorkas daselbst entsprossen ist, so nennt man in Indien Nepal häufig nur das Königreich der Ghorkas. 3. Das britische Indien. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts trat in London eine Handelsgesell- schaft zusammen, welche allmählich zu 2000 Mitgliedern herangewachsen war, die englisch-ostindische Compagnie. Sie hatte zuerst um das Privilegium des ausschließlichen Handels mit Ostindien und China nachgesucht, dasselbe auf 20 Jahre erhalten, Colonien angelegt und ihren Besitzungen allmählich die Ausdehnung gegeben, welche sie gegenwärtig daselbst haben. Alle 20 Jahre wurde bisher dieser Freibrief erneuert; die Besitzungen der Compagnie waren von der Regierung jeder Zeit genau beaufsichtigt. 24 Mitglieder der indischen Compagnie bildeten das Direktorium. Dieses wählte den General- Gouverneur für Ostindien; er entschied über Krieg und Frieden, schloß Ver- träge, erließ Verordnungen, übte das Begnadigungsrecht rc. 4 Beamte, der Obergeneral des Heeres und noch 2 Staatssekretäre standen ihm rathend zur Seite. Rief das Direktorium der Compagnie in London den General- Gouverneur ab, so hatte er unverzüglich zu gehorchen. Um aber tüchtige Offiziere und Beamte für Indien heranzubilden, hatte das Direktorium für Indien eigene Civil- und Militärschulen in London errichtet. Die Krone, welche alle Schritte des Direktoriums genau überwachte, hatte auch das Be- stimmungsrecht. Tie britische Kriegsmacht in Indien betrug bisher 300,000 Mann, worunter aber nur 35,000 Europäer waren. Rur die oberen Offi- ziere waren Engländer, Subalternoffiziere und Aerzte aber Inder, wie denn überhaupt die Eingebornen möglichst auch im Civildienst verwendet werden, um sie der englischen Herrschaft geneigt zu machen und zu erhalten. Seit 1857 hat die englische Krone die Besitzungen der englisch-ostindischen Han- delscompagnie selbst übernommen, und das derselben'ertheilte Privilegium zurückgezogen. Der Hauptgrund, daß überhaupt die englischen Colonieen ganz andern Erfolg hatten, als die spanischen und portugiesischen, ist ohne Zweifel der:

10. Zweiter oder höherer Kursus - S. 856

1850 - Weilburg : Lanz
856 Die einzelnen Länder Afrika's. auf das Volk, ist bis jetzt nicht zu erkennen. Noch immer geht es auch hier echt türkisch zu. §1011. Hauptbeschäftigungen sind Landban und Handel; der Gewcrbfleiß ist gering. Der Regent betrachtet allen Grund und Boden als sein Eigenthum; arme, zerlumpte und hungernde Fellah's sind die Bebauer desselben. Auf Rechnung der Regierung werden große Baumwollen-Fabriken, Zucker- siedereien u. a. unterhalten; andere Erzeugnisse des Gewerb- sieißes sind Wollen- und Seidenzeuge, Leinwand, Leder, Töpfer- und Mctallwaaren, Glas und Salmiak. — Das Land hat eine äußerst vortheilhaste Lage für den auswärtigen Verkehr, der sich aber größtentheils in den Händen des Vice-Konigs befindet. Er ist der einzige Großhändler Aegyptens. Die Bauern nämlich dürfen die gewonnenen Produkte nur an ihn und zwar zu einem bestimmten geringen Preise verkaufen. Der frühere bedeutende Karawanenhandel mit den benachbarten Ländern hat gegenwärtig sehr abgenommen. Seide, Wachs, Saffian, Baumwolle, Getreide, Flachs, Salmiak und Natron sind die wichtigsten Artikel der Ausfuhr — sowie Alerandrien, Kairo, Suez und Kosseir die ansehnlichsten Handelsplätze. Man rechnet meist nach türkischen Piastern. §.- 1012. Aegypten ist eine Provinz der Türkei und steht unter einem Pascha oder Vicc-Könige. Der jetzige, Mehemet Ali (geb. 1769 in Rumelieu), hat sich bereits seit vielen Jahren der That nach unabhängig gemacht, obgleick, er sich noch immer für einen Vasallen des Sultans erklärt und demselben einen jährlichen Tribut zahlt. — Die Ein- künfte, durch grenzenlose Habsucht des Pascha'ö erpreßt, steigen zu 42 Mill. Gulden. Eine starke Kriegsmacht wird sowohl zu Lande, als zu Wasser unterhalten. Das Landheer besteht aus etwa 70,000 Mann regulärer und 30,000 Mann irregulärer Truppen. Die Seemacht zählt 12 Linienschiffe, 10 Fregatten, mehrere Dampfschiffe, zusammen 36 Fahrzeuge mit 1600 Kanonen lind 17,000 Soldaten und Matrosen.
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